Fristlose Kündigung aller Versicherungen bei Täuschung

Mittwoch, November 18, 2009 14:09
Posted in category Lexikon

Das Oberlandesgericht hat entschieden das es rechtskräftig ist wenn eine Private Krankenversicherung alle Policen Kündigt,

wenn der Versicherte die geleisteten Leistungen erschlichen hat. In einem Fall handelt es sich um einen Versicherten, der bei seiner Privaten Krankenkasse absichtlich falsche Angabe machte. Worauf hin die Kosten für die für die Brille übernommen haben. Die erschlichenen Leistungen wurden erkannt und die Private Krankenversicherung sowie auch die Pflegeversicherung fristlos gekündigt. Gegen die Kündigung der Privaten Pflegeversicherung Klagte der Mann. Das Gericht entschied, das die Kündigung rechtmäßig ist, denn es sei unzumutbar nach so einem Vertrauensbruch den Versicherungsvertrag bestehen zu lassen. Darum ist es verständlich auch alle weiteren Versicherungen zu kündigen, wenn sich die Täuschung   nur bei einer Versicherung handelt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und dem Bundesgerichtshof vorliegt, wird auf die endgültige Entscheidung noch gewartet.

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